Bad Abbach (bis 1934 Abbach, wird im Volksmund noch heute so bezeichnet) ist ein Markt und Kurort im niederbayerischen Landkreis Kelheim und liegt im Donautal zwischen Kelheim und Regensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93077
Vorwahl
09405
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alkofen, Au, Dantschermhle, Deutenhof, Eiermhle, Eiglstetten, Frauenbrndl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs, Alkofen, Au, Dantschermühle, Deutenhof, Eiermühle, Eiglstetten, Frauenbründl, Gemling, Hochstetten, Kalkofen, Lengfeld, Oberndorf, Peisenhofen, Peising, Streicherhöhe, Weichs
Gemeinde Bad Abbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Abbach wird ein neues Wohnbaugebiet namens „Ab in den Süden“ nahe der Kaisertherme und südlich der Kurallee geplant. Dieses Gebiet soll etwa 45 neue Bauparzellen umfassen. Die Planung includes eine 6,20 Meter breite Erschließungsstraße mit Parkplätzen und Bäumen, einen 1,80 Meter breiten Gehweg und Schutzstreifen. Es ist geplant, ein Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser sowie Retentions-Zisternen und ein Regenrückhaltebecken zu installieren. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten der Planung mit je einer Gegenstimme zu, und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll in der nächsten Ratssitzung vorgesehen werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.